BGH: Mietkaution bei Zwangsverwaltung
eingetragen am 2006-04-12 12:04:04 von Gerd Bley
Beschl. v. 14.04.2005 Az: V ZB 6/05

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen.

Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann. (Beschl. v. 14.04.2005 Az: V ZB 6/05)


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