Trennung einer Partnerschaft/Ehe bei Hartz IV-Bezug und Anschaffung als Hausrat als einmalige Beihilfe gem. § 23 Abs. 3 SGB II |
eingetragen am 2008-03-06 16:58:16 von Gerd Bley |
Trennt sich ein (Ehe-)Paar, das im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft für beide Ehegatten im Hartz IV-Bezug steht, so stellt sich die Frage bei der Hausratsteilung, wie der insoweit leer ausgehende Ehegatte und auf wessen Kosten Hausratsgegenstände neu beschaffen kann. |
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