Neues Unterhaltsrecht |
Das Unterhaltsrecht ist mit Wirkung zum 01. 01. 2008 erheblich geändert worden. Ziel der Unterhaltsreform war es, die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder vorrangig zu behandeln und die Eigenverantwortung der volljährigen Unterhaltsberechtigten zu stärken. 1. Kindesunterhalt Der Kindesunterhalt ist nun bundeseinheitlich gleich hoch und orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Entgegen der bisherigen Regelung wird das Kindergeld allerdings voll bzw. hälftig angerechnet. Im Ergebnis wird sich die Neuregelung für Kinder mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern wirtschaftlich positiv auswirken. Bitte prüfen Sie, ob der bisherige Unterhaltsbetrag für Ihr Kind noch angemessen ist, an Hand der Thüringer Tabelle (Stand 1.1.2013). Folgen Sie hierzu dem folgenden Link: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/olg/leitlinien/thueringer_tabelle_01.01.2013.pdf |
Das Familienrecht wird weiter reformiert |
eingetragen am 2007-05-19 18:03:30 von Gerd Bley |
Das Bundeskabinett hat am 9. Mai 2007 eine grundlegende Reform der familienrechtlichen Verfahren beschlossen. Weiterhin wird das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG, betreffend Betreuung, Unterbringung, Nachlass, Register, Freiheitsentziehung) neu geregelt. Das Gesetz ist zum 1. 09. 2009 in Kraft treten. |
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