Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Gerd Bley in Nordhausen |
![]() Wir stellen Ihnen auf diesen Seiten in regelmäßigen Abständen aktualisierte Informationen aus zahlreichen Bereichen des juristischen Lebens vor. Dabei legen wir besonderen Wert auf die praxisnahe Anwendbarkeit dieser Informationen für die Mandantschaft in unserer Region. Natürlich erfahren Sie hier auch etwas über uns, unsere Mitarbeiter und unser Leistungsangebot sowie über unsere Erreichbarkeit. Ich bin als Fachanwalt für Familienrecht hauptsächlich tätig in folgenden Rechtsbereichen: -Scheidungsrecht -Unterhaltsrecht -Sorge- und Umgangsrecht -Zugewinn- und Versorgungsausgleichsrecht. Ich berate Sie gern in allen Fragen, die in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehen. Aber auch in der Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen bin ich Ihnen kompetent behilflich. Darüber hinaus sorge ich für einen angemessenen Umgang mit dem gemeinsamen Kind für den nichtbetreuenden Elternteil. Schließlich stehe ich Ihnen zur Seite, wenn das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind abgeändert werden muss. Natürlich bin ich als seit 20 Jahren selbständig tätiger Anwalt auch in anderen Rechtsgebieten als dem Familienrecht erfahren. So haben sich folgende Rechtsgebiete als weitere Tätigkeitsschwerpunkte herausgestellt: -Sozialrecht -Verkehrsrecht -Mietrecht -Erbrecht -Tätigkeit als Zwangsverwalter Seit 1993 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt in Nordhausen tätig und unterhalte seit 2012 eine Zweigstelle in Northeim. Wir sind für IHR RECHT zuständig! Sie erreichen uns von Montags bis Freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr unter der Tel.-Nr. 03631/994259 oder Fax-Nr. 03631/604932 in Nordhausen, Rautenstr. 8. Meine Zweigstelle in Northeim befindet sich Am Entenmarkt 3. Sie erreichen mich dort unter der Tel.: 05551/36 49 und 72 66 oder Fax-Nr. 05551/6 63 48. Per E-Mail sind wir unter der Adresse RAGerdBley@AOL.com grundsätzlich jederzeit erreichbar. Der Roland von Nordhausen Im Mittelalter wurden Rolande als Zeichen bürgerlicher Freiheit in vielen Städten aufgestellt ("Rolandstadt"). Die Rolandsfigur galt als Sinnbild der Eigenständigkeit einer Stadt mit Marktrecht und eigener Gerichtsbarkeit und damit der Freiheit. Von etwa 55 Rolandstatuen, die geschichtlich nachgewiesen sind, blieben etwa 20 erhalten.
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